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Das Impressum einer Website ist ein beliebtes Angriffsziel für Abmahnungen von Abmahnanwälten und Konkurrenzunternehmen.

Nicht nur die Datenschutzerklärung einer Website muss regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden, auch Informationen im Impressum können veralten. Dies öffnet Tür und Tor für Abmahner.

Unsere Tipps in 4 Schritten, um Ihr Impressum auf den neuesten Stand bringen:

 

Schritt 1: Gab es Veränderungen im Unternehmen, die das Impressum betreffen?

z.B.:

  • Wechsel in der Geschäftsführung
  • Namensänderungen bei der Geschäftsführung, z.B. durch Heirat
  • Umfirmierungen
  • Änderungen der Gesellschaftsform
  • Änderungen der Kontaktdaten

 

Schritt 2: Ist das Impressum vollständig?

Werden alle Forderungen aus §5 Telemediengesetz umgesetzt? Bei einer Änderung der Rechtsform kann es nötig sein, dass weitere Informationen im Impressum ergänzt werden müssen.

 

Schritt 3: Ist das Impressum leicht zu erreichen?

Das Impressum muss von jeder Seite mit maximal 2 Klicks erreichbar sein.

 

Schritt 4: Impressum für alle Kanäle

Impressumspflicht besteht nicht nur für Websites, sondern auch für andere Online-Aktivitäten, wie z.B. soziale Netzwerke, E-Mail-Newsletter und Apps.